Förderung & Steuer
0 % Umsatzsteuer auf PV: Gilt der Nullsteuersatz 2026 noch?
Kurz und ehrlich: Der vieldiskutierte 0-%-Umsatzsteuersatz auf Photovoltaik ist ausgelaufen. Hier lesen Sie, was seit April 2025 gilt, was das für Ihre Anschaffung 2026 bedeutet – und warum sich PV trotzdem weiterhin rechnet.
Das Wichtigste in Kürze
- Der 0-%-USt-Satz galt nur von 1.1.2024 bis 31.3.2025.
- Seit 1. April 2025 gilt wieder die reguläre Umsatzsteuer – auch 2026.
- Der EAG-Investitionszuschuss bleibt als Förderung bestehen.
- Für die Rendite zählt der Eigenverbrauch mehr als der Steuersatz beim Kauf.
Was galt beim Nullsteuersatz?
Um den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen, führte Österreich einen befristeten Umsatzsteuersatz von 0 % für die Lieferung und Installation privater PV-Anlagen bis 35 kWp ein. Er galt vom 1. Jänner 2024 bis 31. März 2025. In dieser Zeit war die Anlage für viele Haushalte spürbar günstiger, weil die 20 % USt entfielen.
Was gilt jetzt – und 2026?
Der Nationalrat beschloss Anfang März 2025 die vorzeitige Rückkehr zum Normalsteuersatz. Seit 1. April 2025 fällt auf Photovoltaikanlagen wieder die reguläre Umsatzsteuer an. Für alle Anschaffungen im Jahr 2026 bedeutet das: Der Nullsteuersatz ist nicht mehr anwendbar, Sie kalkulieren mit dem normalen USt-Satz.
Für Altverträge gab es eine Übergangsregel: Anlagen bis 35 kWp, deren Vertrag bis 6. März 2025 nachweislich geschlossen wurde und die bis Ende 2025 fertig installiert waren, durften noch mit 0 % abgerechnet werden. Für Neuprojekte 2026 spielt das keine Rolle mehr.
Kann ich die Umsatzsteuer zurückholen?
Bei überwiegend privater Nutzung ist die USt in der Regel ein echter Kostenfaktor. Wird die Anlage jedoch unternehmerisch betrieben und Strom eingespeist bzw. verkauft, kann unter Voraussetzungen zur Regelbesteuerung optiert und die Vorsteuer geltend gemacht werden. Ob sich das lohnt, hängt vom Einzelfall ab – das ist eine Frage für Ihre Steuerberatung, nicht für den Installateur. Wir liefern die technischen Unterlagen, die Sie dafür brauchen.
Rechnet sich PV 2026 trotzdem?
Ja – aus einem einfachen Grund: Die Rendite einer PV-Anlage entsteht nicht beim Kauf, sondern jeden Tag danach, durch Strom, den Sie nicht mehr teuer aus dem Netz kaufen. Zwei Hebel sind dabei entscheidend:
- der EAG-Investitionszuschuss, der die Anschaffung senkt, und
- ein hoher Eigenverbrauch – idealerweise kombiniert mit einem passend dimensionierten Stromspeicher.
Wie groß Ihre Ersparnis konkret ausfällt, hängt von Dach, Verbrauch und Speicher ab. Genau das rechnen wir Ihnen im kostenlosen Fixpreis-Angebot transparent vor.
Häufige Fragen zur Umsatzsteuer auf PV
Gilt der 0-%-Umsatzsteuersatz für PV 2026 noch?
Nein. Der Nullsteuersatz galt befristet von 1. Jänner 2024 bis 31. März 2025. Seit 1. April 2025 fällt auf Photovoltaikanlagen wieder die reguläre Umsatzsteuer von 20 % an. Für Anschaffungen 2026 ist der Nullsteuersatz also nicht mehr anwendbar.
Warum wurde die USt-Befreiung abgeschafft?
Die Befreiung war von Anfang an befristet gedacht. Der Nationalrat hat die vorzeitige Rückkehr zum Normalsteuersatz Anfang März 2025 beschlossen; seit 1. April 2025 ist sie wirksam.
Kann ich die Umsatzsteuer trotzdem zurückbekommen?
Wer die Anlage unternehmerisch nutzt und Strom ins Netz einspeist bzw. verkauft, kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Regelbesteuerung optieren und die Vorsteuer geltend machen. Das ist eine steuerliche Einzelfrage – lassen Sie sich dazu von Ihrer Steuerberatung beraten.
Lohnt sich Photovoltaik 2026 trotz USt noch?
Ja. Der EAG-Investitionszuschuss federt einen Teil der Kosten ab, und die eigentliche Rendite kommt aus dem eingesparten Netzstrom. Ein hoher Eigenverbrauch – idealerweise mit Speicher – ist für die Wirtschaftlichkeit wichtiger als der Steuersatz beim Kauf.